AGB’s

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Buurechind.ch (Label von Sarto Photography) und dem Kunden erreicht werden. Mit der Auftragsbestätigung erklären sich beide Parteien mit den AGB’s einverstanden, es sei denn, es wurde schriftlich eine andere Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen. Änderungen beeinträchtigen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Geschäftsbedingungen oder andere Vertragsbedingungen des Auftragsgebers oder dergleichen haben keine Gültigkeit. 

I. Definitionen

1. Kreative Arbeit. Der Ausdruck «Kreative Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer von Sarto Photography (Buurechind.ch) für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit.
2. Dienstleister: Der «Dienstleister» ist die für die Leistung der kreativen Arbeit beauftragte Person. Der Begriff «Dienstleister» bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter. Er erfasst unter anderem Arbeiten in den Bereichen Fotografie, Videografie, Webdesign, Printdesign, Grafikdesign und andere ähnliche Tätigkeiten. Dabei spielt es keine Rolle ob die Durchführung durch Sarto Photography oder einem der Label (Sarto Creative Agency, Foto-Schule.li, Lieb-di.ch, Buurechind.ch, etc.) vorgenommen wird.
3. Kunde. Der «Kunde» ist die Person, die die eine Dienstleistung oder ein Produkt beim Fotografen bestellt. Der Begriff «Kunde» bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter.
4. Parteien. Die «Parteien» sind Sarto Photography und der Kunde.
5. Exemplar der kreativen Arbeit / Exemplar. Jede Wiedergabe der kreativen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem (Daten)Träger (insbesondere auf Papier, Diapositiv, CD-ROM, Computerfestplatte) oder online (insbesondere in Computernetzwerken, auf Webseiten) gilt als «Exemplar der kreativen Arbeit» oder als «Exemplar».

II. Ausführung und Leistung der kreativen Arbeit

1. Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der kreativen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Dienstleisters überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel, wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition, und die Auswahl der Mittel zu deren Umsetzung zu.
2. Bei der Ausführung der kreativen Arbeit kann der Dienstleister Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.
3. Das Aufnahme-Equipment, das für die Ausführung der kreativen Arbeit erforderlich ist, wird sofern nichts anderes vereinbart vom Dienstleister gestellt. Eine allfällige Miete für spezielles Equipment kann dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
4. Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur kreativen Arbeit nötigen Personen, Orte (Locations), Gegenstände, Digitalen Grafiken und der gleichen rechtzeitig zur Verfügung stehen. 
5. Der Dienstleister übernimmt keine Verantwortung für fehlerhaft oder unvollständig gelieferte Daten. Für Datenverluste lehnt der Dienstleister jegliche Haftung ab. 
6. Der Kunde sichert dem Dienstleister zu, alle Ihm zur Verfügung gestellten Daten oder andere Inhalten sämtliche Rechte zu besitzen. Für allfällige Schaden, der aus unberechtigten Verwendung eines vom Kunden gelieferten Objektes entsteht, haftet der Kunde vollumfänglich und schadlos. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung.
7. Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung oder das Datum der Durchführung weniger als sieben Tage vor ihrem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen z.B. gemäss Ziffer II.4. nicht nach, so hat der Dienstleister Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten). Zusätzlich steht ihm eine Entschädigung zu. Diese bemisst sich auf Basis des zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden Tarifs des SBF (Unverbindlicher SBF Leitfaden zur Kalkulation fotografischer Auftragsarbeiten), oder einem durchschnittlichen Stundensatz von 180.- CHF für andere Arbeiten. Die Entschädigung beträgt mindestens 50% des Honorars, welches gemäss Tarif für die Ausführung der ausgefallenen Aufnahmesitzung geschuldet wäre.
8. Die Regel der Ziffer II.7. gilt auch, wenn eine Aufnahmesitzung/Durchführung weniger als zwei Tage vor Beginn der Aufnahmesitzung oder dem Datum für die Durchführung wegen ungünstiger Wetterverhältnisse auf ein späteres Datum verschoben wird.
9. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Sarto Photography. Falls der Kunde den Dienstleister bittet, ihm die geleistete kreative Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit (physisch oder elektronisch) zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.
10. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist von Privatkunden sowie Firmenkunden, sofern nichts anderes vereinbart, vor der Abgabe der kreativen Arbeit zu bezahlen. Der Dienstleister kann, nach eigenem ermessen einen Auftrag auf Rechnung ausführen. Dabei ist das Honorar sofern nichts anderes schriftlich abgemacht innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Beträge, welche eine Höhe von 600.00 CHF überschreiten können durch Sarto Photography folgendermassen abgerechnet werden: 40% bei der Auftragserteilung, 30% nach Fertigstellung der Hauptarbeiten, 30% nach Abgabe der Arbeiten.

III. Haftung des Dienstleisters

1. Der Dienstleister haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die
Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen.
2. Der Kunde hat Mängelrügen innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die kreative Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

IV. Verwendung der kreativen Arbeit durch den Kunden

a. Im Allgemeinen
1. Der Kunde darf die kreative Arbeit nur zu dem mit dem Dienstleister vereinbarten Zweck und für den vereinbarten Zeitraum verwenden. Ist kein solcher Zeitraum vereinbart worden, bestimmt sich die Dauer nach dem Zweck des Auftrages. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Dienstleister eine Entschädigung in der Höhe von 150% des gemäss zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden SAB-Tarifs (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und –Archive) oder angemessenem Satz dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.
2. Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Dienstleister getroffenen Vereinbarung von der kreativen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der kreativen Arbeit zu überlassen.
3. Der Kunde hat bei der mit dem Dienstleister bestimmten Verwendung des Werks den Namen des Dienstleister in geeigneter Form zu erwähnen (z.B. Alle Rechte bei Sarto Creative Agency). Bei Weglassung des Vermerks schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Entschädigung im Umfang von 50% des Honorars, welches für die widerrechtliche Verwendung der kreativen Arbeit gemäss des zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden SAB-Tarifs (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und –Archive) zu bezahlen wäre.
4. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

b. Rechte Dritter
1. Wenn der Kunde dem Dienstleister angegeben hat, im Rahmen der Ausführung der kreativen Arbeit (bestimmte) Personen aufzunehmen oder zu veröffentlichen, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung der Aufnahmen und der nachfolgenden Verwendung der Arbeit im Rahmen des Vertragszweckes gegeben haben.
2. Wenn der Kunde dem Dienstleister Gegenstände und/oder Gerätschaften bzw. Dateien übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der kreativen Arbeit aufgenommen oder weiterverarbeitet werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter der Erstellung der kreativen Arbeit und deren anschliessenden Gebrauch im Rahmen des Vertragszweckes entgegensteht.
3. Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Dienstleister jede Zahlung (z.B. Schadenersatz) zurückzuerstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verpflichtet werden könnte, und ihn für sämtliche im Zusammenhang mit der Bereinigung der Situation anfallenden Kosten (z.B. Kosten im Zusammenhang mit Vergleichs- oder Gerichtsverhandlungen) zu entschädigen.

V. Verwendung der kreativen Arbeit durch den Fotografen

Wurde im Einzelfall schriftlich ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde das Urheberrecht an der kreativen Arbeit erhält, so behält der Dienstleister das Recht, die fotografische Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, in Portfolios, an Kunstaustellungen etc.
1. Der Dienstleister behält das Recht, die kreative Arbeit in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen, sie Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine ausschließliche oder nicht ausschließliche Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit zu gewähren oder Dritten Exemplare der fotografischen Arbeit zu übergeben. Dieses Recht des Dienstleisters unterliegt (mit Ausnahme der Veröffentlichung im Portfolio/Webseite) jedoch der vorherigen Zustimmung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund zu verweigern; der Kunde, der seine Zustimmung nicht ausdrücklich und schriftlich innerhalb von dreissig Tagen seit der Auftragserteilung verweigert oder einschränkt, gilt als mit der jeweiligen Verwendung einverstanden.
2. Im Falle der Verwendung der kreativen Arbeit durch den Dienstleister im Sinne des vorstehenden Absatzes hat sich der Dienstleister zu vergewissern, dass durch die beabsichtigte Verwendung kein Recht Dritter an der Abbildung von Personen, Gütern oder Orten verletzt wird.

VI. Referenzen
1. Der Dienstleister hat jederzeit das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene kreativen Arbeit hinzuweisen. Eine Ausnahme gilt bei schriftlicher Erwähnung vor der Auftragserteilung.

VII. Print Magazin, Online Magazin & weitere Publikationen
1. Der Dienstleister ist nicht zu einer Nachlieferung verpflichtet.
2. Die Auslieferung & Verteilung ist Sache des Dienstleisters. Der Kunde hat kein Anrecht auf eine Verteilliste.
3. Der Kunde übernimmt die Kosten für unvorhergesehene Arbeiten
4. Der Dienstleister kann Texte/Bilder/Grafiken in eigenem Ermessen löschen, ersetzen, anpassen oder überarbeiten.
5. Der Dienstleister kann das Layout jederzeit und in eigenem Ermessen anpassen.
6. Werden die angeforderten Dateien nicht Fristgerecht und in nutzbaren Dateiformaten geliefert, kann ein Mehraufwand in Rechnung gestellt werden und/oder der Auftrag annulliert werden.
– Logo/Grafiken in Vektorgrafik (eps, ai)
– Bilder mind. 2200 Pixel, 300 dpi, CMYK, JPEG
7. Korrekturabzüge & Gut zum Druck gelten als genehmigt, sofern der Kunde diesen nicht innerhalb von 3 Werktagen schriftlich widerspricht. Zwei Korrekturläufe sind im Preis inbegriffen. Jeder weitere Korrekturlauf wir gemäss aktuellen Stundensatz in Rechnung gestellt.
8. Der Dienstleister über nimmt keine Haftung für Fehler, weder im Text, noch in den Bildern, dem Design oder anderen Arbeiten.
9. Der Kunde ist vorleistungspflichtig. Rechnungsstellung erfolgt nach Auftragserteilung. Rechnungen des Kunden sind zahlbar innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum. Der Dienstleister ist bei Zahlungsverzug oder verspäteter Lieferung der Dateien berechtigt die Ausführung bis zur vollständigen Zahlung/Lieferung zurückzuhalten, aus dem Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
10. Ein Rücktritt vom Auftrag ist prinzipiell und spätestens nach Auftragsannahme nicht mehr möglich. Wir dennoch ein Rücktritt vom Kunde gefordert, ist ein Schadensersatz in der Höhe von mindestens 60% des Auftragswertes sofort zur Zahlung an den Dienstleister fällig.

VIII. Geheimhaltung
Die Parteien vereinbaren Stillschweigen über die Bedingungen und den Inhalt des Auftrages.

IX. Salvatorische Klausel
1. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglich nahekommt.

X. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Dienstleister ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
2. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz von Sarto Photography.